Frühchen
Auch Kinder haben Anspruch auf Pflegegrad

02.02.2022

Hat Ihr Kind gesundheitliche, körperliche, psychische oder seelische Einschränkungen wie beispielsweise AD(H)S, Trisomie, Monitorüberwachung, BPD, schwere Depressionen…?

Kinder, die durch körperliche oder geistige Einschränkungen oder Besonderheiten einen erhöhten Pflegeaufwand haben, haben genau wie Erwachsene einen Anspruch auf einen Pflegegrad und damit auf zahlreiche entlastende Möglichkeiten, Sachleistungen und evtl. Pflegegeld.

Eltern, die diese Pflege stemmen müssen, haben die Möglichkeit, sich helfen zu lassen, beispielsweise durch einen Babysitter, bezahlt durch die Pflegekasse.

Wie können Eltern unterstützt und entlastet werden?
Unterstützung für Eltern eines Kindes mit bestehendem Pflegegrad bedeutet: Hilfe im Haushalt in Form einer Haushaltskraft oder Babysitter (bis zu 125 Euro im Monat abrechenbar) sowie 40 Euro im Monat für Verbrauchsmaterialien wie Desinfektionsmittel, Mundschutz, Handschuhe, Nässeschutz etc.

Ab Pflegegrad 2 werden zusätzlich zum Pflegegeld auch private Babysitterkosten bis zu 1.612 Euro im Jahr sowie stationäre Pflege (zum Beispiel diverse Kureinrichtungen bis zu 1.612 Euro im Jahr) oder 806 Euro zusätzlich im Jahr für den Babysitter übernommen.

Was bedeutet erhöhte Pflegebedürftigkeit?
Ein Kind, das aus körperlichen, geistigen oder auch seelischen Gründen eingeschränkt ist bei der Körperpflege, Bewältigung von Aktivitäten im Alltag oder beispielsweise in der Mobilität hat einen erhöhten Mehrbedarf in der Pflege.

Eltern von Kindern mit erhöhtem Pflegebedarf brauchen Auszeiten, um Kraft tanken zu können. Diese Möglichkeiten sind mit Pflegegrad gegeben – lassen Sie sich dazu am besten beraten!

Es gibt gesetzliche und private Beratungsstellen, die Sie als Eltern beraten. Das Erstgespräch sollte dabei grundsätzlich kostenlos sein! Professionelle Beratungsstellen unterstützen Sie nicht nur beim Antrag auf einen Pflegegrad, sie koordinieren sämtliche Unterstützungsmöglichkeiten und sind langfristig Ihr Ansprechpartner.

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Laura-Marie Weber

Autorin:
Laura-Marie Weber, 35 Jahre, Mutter von vier Kindern. Sie hat allgemeine Pflege B.sc. sowie Barrierefreie Systeme Schwerpunkt Case Management M.sc. studiert und 16 Jahre Berufserfahrung in der Pflege. Laura-Marie Weber arbeitet als selbstständige Pflegeberaterin in den Landkreisen Gießen, Marburg, Vogelsberg und Wetterau.
www.pflegeberatung-mittelhessen.de

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