Man sieht einen Kugelschreiber auf einem testament liegen

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Häufige Fehler beim Testieren

22.11.2024

Ein Testament ist schnell handschriftlich verfasst. Gesagt, getan. Ich zücke den Stift und los geht’s! Aber was will ich eigentlich regeln? Mein (Ehe-)Partner soll erst einmal alles bekommen und danach meine Kinder!? Aber wie schreibe ich das so auf, dass mich später auch jeder richtig versteht? Und wer bekommt eigentlich meinen Nachlass, wenn ich nichts regle, und wie war das nochmal mit der Erbschaftssteuer?

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, ein Testament zu errichten, sollten Sie sich einige Dinge bewusst machen:
1. Wer sind meine gesetzlichen Erben?
2. Wie hoch könnte mein Vermögen sein, wenn ich versterbe?
3. Gibt es Personen, die nicht Erbe werden sollen?
4. Wer soll erben, wenn einer der von mir bestimmten Erben vor mir verstirbt?

Bei der Formulierung handschriftlicher Testamente werden häufig Anordnungen getroffen, die unerwünschte Rechtsfolgen nach sich ziehen und vom Erblasser ganz anders gemeint waren. Ein Beispiel ist die versehentliche Anordnung von Vor- und Nacherbfolge: „Ich setze meine Ehefrau als Alleinerbin ein. Nach ihr sollen die Kinder alles bekommen.“ Eine so genannte Schlusserbfolge – also wer nach dem Tod des Längstlebenden der Partner erben soll – kann in einem Ehegattentestament oder Erbvertrag festgelegt werden. Ordnen Sie das in einem Einzeltestament an, erbt zwar zunächst der überlebende Ehegatte, er wird aber nur so genannter Vorerbe. Die Kinder werden so genannte Nacherben. Der Nacherbfall tritt mit dem Tod des überlebenden Ehegatten ein. „Das ist doch genau das, was ich wollte“, denken Sie jetzt vielleicht.

Aber wollten Sie Ihrem Ehegatten auch auferlegen, den Nachlass vollumfänglich zu erhalten? Der unbefreite Vorerbe darf nur die Nutzungsvorteile genießen und „Früchte“ ziehen, also zum Beispiel Miete und Bankzinsen vereinnahmen. Ein Verkauf ist nicht ohne Zustimmung der Nacherben möglich. Zudem hat der Vorerbe den Nachlass getrennt vom eigenen Vermögen zu verwalten, was mit einem erheblichen Organisationsaufwand verbunden sein kann. Diese Rechtsfolge ist den meisten nicht bewusst und auch nicht gewünscht.

Folgende weitere Irrtümer kommen in der Praxis häufig vor:

Wenn ich mein Kind enterbe, bekommt es nichts mehr.
Neben Ehegatten zählen auch Kinder zu den pflichtteilsberechtigten Personen. Wenn Sie Ihr Kind enterben, wird es zwar kein Erbe. Es erhält aber einen Zahlungsanspruch gegen den oder die Erben. Dieser Pflichtteilsanspruch entspricht der Höhe des hälftigen gesetzlichen Erbteils. Nur, wenn das Kind zu Lebzeiten des Erblassers einen beurkundungspflichtigen Pflichtteilsverzicht erklärt, kann es später nichts mehr beanspruchen.

Wir sind kinderlos. Deshalb erbt der überlebende Ehepartner alles.
Neben dem Ehepartner erben auch Ihre Eltern, für jedes vorverstorbene Elternteil rücken Ihre Geschwister nach. Sind keine Geschwister vorhanden, erben anstelle dieser die Großeltern. Nur, wenn auch diese vorverstorben sind, erbt der Ehepartner allein. Übrigens steht auch den Eltern kinderloser Erblasser ein Pflichtteilsanspruch zu.

Wenn ich einem Kind etwas verschenkt
habe, kann ich im Testament regeln, dass die Schenkung auf den Erbteil anzurechnen ist.
Die Pflicht, dass der Beschenkte Schenkungen zu Lebzeiten gegenüber Miterben auszugleichen hat, kann nur bei der Schenkung erfolgen. Wenn Sie später einen Ausgleich im Wege des Testaments erreichen möchten, bietet es sich an, dem bzw. den nicht beschenkten Erben ein Vorausvermächtnis in Höhe des damaligen Schenkungsbetrages zukommen zu lassen.

Wie die genannten Beispiele zeigen, ist es gar nicht so leicht, ein Testament selbst so zu gestalten, dass es bewirkt, was ich mir vorgestellt habe. Es empfiehlt sich daher, vorab fachlichen fundierten Rat einzuholen, um die Anordnungen zu treffen, die zu Ihnen und Ihrer konkreten Lebenssituation passen.

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Autoren:
Dr. Natalie Löw und Jens-Oliver Müller sind Notare mit Amtssitz in Wetzlar. Ihre Kanzlei setzt einen Schwerpunkt im Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Den beiden dynamischen Notaren ist es wichtig, auch komplexe Sachverhalte und schwierige Lebenssituationen im Interesse aller Beteiligten professionell und empathisch zu begleiten.
www.ml-notare.de

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