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31.05.2016
Sie möchten heute nicht an einen Unfall, eine schwere Krankheit oder sogar ans Sterben denken. Damit im Ernstfall aber ihr Wille zählt, bedarf es einer Patientenverfügung. Frau Rechtsanwältin Sator ist Spezialistin für dieses Thema und hat uns die wichtigsten Fragen beantwortet:
Für welche Fälle benötige ich eine Patientenverfügung?
Die meisten Menschen haben eine klare Vorstellung, wie sie für sich entscheiden würden, wenn es um medizinische Maßnahmen geht. Für die einen ist es eine grausame Vorstellung, von Maschinen und Fusionen am Leben erhalten zu werden. Andere haben Angst, dass vielleicht nicht mehr alles medizinisch Mögliche für sie getan werden könnte, weil sie alt oder schwer krank sind. Wer sicherstellen möchte, dass sein Wille beachtet wird, benötigt eine Patientenverfügung.
Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?
Oft höre ich von meinen Mandanten, dass mit dem Ehepartner alles besprochen sei. Was die meisten aber vergessen: Der Ehepartner ist gerade nicht automatisch befugt, Sie zu vertreten. Soll Ihr Ehepartner für Sie rechtsverbindliche Erklärungen abgeben oder Entscheidungen treffen, müssen Sie ihn zuvor mittels einer Patientenverfügung dazu ermächtigt haben. Er ist dann Ihre so genannte Vertrauensperson. Das gleiche gilt für Familienangehörige und Freunde.
Ohne Patientenverfügung überlässt man die sicherlich persönlichsten Entscheidungen fremden Ärzten oder Angehörigen, die damit schnell überfordert sind.
Das führt zu der Frage, wer denn die ideale Vertrauensperson ist?
In der Regel kann dies der Ehepartner sein. Oder die eigenen Eltern, sofern sie der Aufgabe physisch und psychisch noch gewachsen sind. Auch die eigenen Kinder, Geschwister, Verwandte und gute Freunde kommen in Betracht. Erfahrungsgemäß ist es am hilfreichsten, mindestens zwei Personen zu benennen.
In der Praxis kommt es jedoch immer noch vor, dass der Wille eines Patienten keine Beachtung findet. Woran liegt das?
Die meisten Patientenverfügungen werden ohne anwaltliche Beratung falsch formuliert. Einfach auf einem Blatt Papier zu notieren, dass man »keine künstliche Ernährung wünsche« oder »in Würde sterben möchte« genügt nicht. Die Verfügung muss schriftlich vorliegen und die Situation, in der sie gelten soll, genau beschreiben. Darüber hinaus soll sie konkrete Vorgaben zu lebenserhaltenden Maßnahmen machen und die Bereitschaft zur Organspende klären.
Oftmals sind Laien mit den Formulierungen überfordert. Daher lohnt es sich, anwaltlichen Rat einzuholen. Warnen möchte ich ausdrücklich vor den unzähligen Vordrucken, die im Internet kursieren.
Wann kommt eine Patientenverfügung zur Anwendung?
Die Grundlage für jede ärztliche Behandlung oder medizinische Maßnahme ist der Wille des Patienten. Ein Problem besteht immer dann, wenn der Patient sich selbst nicht mehr äußern kann, weil er nicht mehr klar bei Bewusstsein ist. In diesen und nur in diesen Fällen kommt die Patientenverfügung zum Zuge. Darin hat der Patient ja im Vorhinein bestimmt, welchen ärztlichen Behandlungen oder medizinische Maßnahmen er zustimmt und welche er ablehnt. In diesem Zusammenhang muss ich auch noch einmal auf die Vertrauensperson zurückkommen: Ihre Aufgabe ist es, den Willen des Patienten zur Geltung zu bringen. Das kann sehr schwierig sein und dann anwaltliche Begleitung und Unterstützung erforderlich machen.
Wo sollte ich die Patientenverfügung aufbewahren?
Am wichtigsten ist, dass Ihre Vertrauensperson die Verfügung im Fall eines Falles sofort finden kann. Die Vertrauensperson kann nur bei Vorlage des Originals rechtsverbindliche Erklärungen abgeben oder Entscheidungen treffen. Wichtig ist auch, dass das Krankenhaus möglichst schnell und unkompliziert von der Existenz der Patientenverfügung erfährt. Ich empfehle die Hinterlegung bei dem Zentralen Vorsorgeregister. Von dort erhalten Sie eine Karte, ähnlich wie eine Bankkarte, die Ihre Vertrauensperson benennt. Diese Karte sollten Sie stets bei sich tragen.
Frau Sator, wir danken für das Gespräch.
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Autorin:
Julia Christina Sator ist als Rechtsanwältin und Mediatorin in Gießen tätig
http://www.kanzlei-sator.de/
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