Geburtstagstorte

Foto: © pixabay.de

Wer haftet beim Kindergeburtstag?

29.03.2017

Rechtsanwältin Lilijane Grohmann aus Gießen beantwortet unsere Fragen zum Thema Kindergeburtstag.

Frau Grohmann, wem obliegt eigentlich die Aufsichtspflicht beim Kindergeburtstag?
Bei der Ausrichtung eines Kindergeburtstages übernimmt man als einladende Eltern die Aufsichtspflicht für die Gastkinder. Juristisch betrachtet gibt man mit der Geburtstagseinladung ein Angebot auf Übernahme der Aufsichtspflicht für den Zeitraum der Feier gegenüber den anderen Eltern ab. Diese wiederum nehmen das Angebot an, wenn sie dem Kind die Teilnahme an der Feier erlauben.

Wer haftet für Schäden, wenn etwas passiert?
Wenn bei der Geburtstagsfeier einer der Gäste verletzt wird oder etwas geht kaputt, dann haften die Gastgeber, wenn diese ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ob eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen, hierbei kommt es auf die Situation selbst und das Alter der Kinder an.

Grundsätzlich sind Kinder bis sieben Jahren nicht haftbar. Gleichwohl empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung, die auch die Schäden absichert, die Kinder unter sieben Jahren verursachen.

Was muss man beachten, wenn man außerhalb der eigenen vier Wände Geburtstag feiern will? Hat im Schwimmbad beispielsweise der Bademeister ebenfalls die Aufsichtspflicht oder nicht?
Möchte man den Kindergeburtstag außerhalb der eigenen vier Wände feiern, dann wird es gleich noch viel komplizierter, denn man kann sich nicht darauf berufen, dass der Bademeister im Schwimmbad, der Mitarbeiter im Kletterpark oder das Personal im Restaurant schon aufpasst. Egal welche Örtlichkeit man besuchen möchte, man hat weiterhin vollumfänglich die Aufsichtspflicht und Verantwortung für alle Geburtstagsgäste.

Wird der Kindergeburtstag in einem Schwimmbad gefeiert, dann schreibt die Musterbadeordnung des Bundesfachverbandes Öffentlicher Bäder vor, dass Kinder unter sieben Jahren von je einer Aufsichtsperson begleitet werden müssen. Allerdings handhaben das die verschiedenen Schwimmbäder individuell.

Beispielsweise kommt es auch darauf an, wie gut die Kinder schwimmen, haben sie das Seepferdchen oder gar ein anderes Schwimmabzeichen, dann benötigen sie nicht so viel Aufsicht; sind es eher unsichere Schwimmer, dann benötigen sie mehr Aufsicht.

Ferner ist es so, dass je größer das Schwimmbad ist, umso mehr Aufsichtspersonen werden benötigt, denn das eine Kind möchte ins große Becken, weil es gut schwimmen kann, das andere möchte vom Sprungbrett springen und das Dritte planscht im „Kinderbecken“, schon genügt eine Aufsichtsperson nicht mehr.

Besteht der Wunsch, den Geburtstag im Schwimmbad zu feiern, so sollten die Bademeister des Schwimmbades vorab kontaktiert werden, um die notwendige Anzahl der Aufsichtspersonen zu klären und den Ablauf der Feier mit den Bademeistern zu besprechen.

Der Kindergeburtstag ist endlich vorbei, die Kinder werden nach Hause gefahren. Wenn man selbst den Fahrdienst stellt, was muss man beachten?
Egal ob man die kleinen Gäste am Ende des Tages nach Hause fährt oder man sie dann und wann mal im Auto mitnimmt, für jedes einzelne Kind muss ein altersgemäßer Kindersitz vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall und man wird erwischt, dann wird ein Bußgeld fällig.

Vielen Dank für das Gespräch.

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Lilijane Grohmann

Unsere Interview-Partnerin:
Lilijane Grohmann arbeitet als Rechtsanwältin mit den Schwerpunkten Familien- und Erbrecht in Gießen
www.ra-grohmann.de

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