Wäsche auf Wäscheständer

Foto: © pixabay.de

Ambulante Familienpflege: Wie hilft der Staat?

14.07.2016

Die Familie genießt in unserem Staat einen besonderen Schutz. Denn der Staat weiß sehr wohl, dass die Familie die Keimzelle für die Zukunft unseres Landes ist. Deshalb gibt es auch gesetzliche Regelungen für die Unterstützung der Familie, wenn sie in schwierige Situationen geraten ist.

Eine Unterstützungsform ist die ambulante Familienpflege. Sie hilft, wenn die Mutter ausfällt (Schwangerschaft, schwere Krankheit oder nach einem Krankenhausaufenthalt) und Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben. Wie beispielsweise bei Susanne R. und ihrem Mann. Beide freuen sich auf ihr zweites Kind. Leider verläuft die Schwangerschaft nicht so reibungslos wie erhofft. In der 26. Woche bekommt Susanne frühzeitige Wehen. Zum Glück kommt es nicht zu einer Frühgeburt, aber der behandelnde Gynäkologe verordnet absolute Bettruhe.

Davon will Julian, zweieinhalb Jahre alt, aber nichts wissen. Er fegt wie ein Wirbelwind mit seinem Bobbycar durch die Wohnung und fordert seine Mutter mit den unterschiedlichsten Bedürfnissen. Außerdem übt er gerade das Großwerden und will »sicherheitshalber« ständig auf’s Töpfchen. Mit so einem aufgeweckten Bürschchen gibt es eigentlich keine ruhige Minute. Wie soll da Mama Susanne die vom Arzt angeordnete Bettruhe einhalten?

Dies ist ein typischer Fall für die ambulante Familienpflege. Der behandelnde Arzt bescheinigt die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach SGB V (Familienpflege). Diese Bescheinigung legt die Mutter ihrer Krankenkasse vor und sucht sich Hilfe. Als Haushaltshilfe kann es eine bekannte Person aus dem privaten Umfeld sein oder auch eine professionelle Institution, z. B. einen Pflegedienst.

Die Mitarbeiter des Pflegedienstes kommen zu der Familie nach Hause und übernehmen alle Aufgaben der Mama, wie z. B. Beschaffung und Zubereitung der Mahlzeiten, Pflege der Kleidung und der Wohnräume, Betreuung und Beaufsichtigung der Kinder.

Nach erfolgter Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse kann es mit der Familienpflege losgehen. Natürlich wird Familienpflege nur für die Zeiten bewilligt, in denen der Vater berufsbedingt außer Haus ist. In den anderen Zeiten muss er jetzt mit anpacken. Schließlich ist er ja auch der Papa.

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Jakov Kuschner

Autor:
Jakov Kuschner vom Lotus Pflegedienst in Gießen
https://www.lotus-pflegedienst.de/

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