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21.03.2024
Gerade jetzt muss Herr Milan für ein halbes Jahr beruflich nach Asien reisen. Familie Milan/Schmidt wird dadurch vor erhebliche Probleme gestellt, denn fast alle Dokumente im Zusammenhang mit Ninas Einschulung und bei anstehenden Arztterminen müssen von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Was können sie tun, um die Abwesenheit von Herrn Milan möglichst gut zu überbrücken?
Immer dann, wenn ein Elternteil vorübergehend ausfällt, stellt das den verbleibenden Partner vor rechtliche Herausforderungen. Sind – wie in der Regel – beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt, müssen sie Entscheidungen, die ihr Kind betreffen, gemeinsam treffen. Um die gemeinsame Entscheidung zu dokumentieren, bestehen Behörden, Banken, Krankenhäuser und Ärzte häufig darauf, dass Dokumente von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
Ist die Abwesenheit eines Elternteils planbar, können Sie sich durch eine sogenannte Sorgerechtsvollmacht behelfen. Der abwesende Elternteil bevollmächtigt den anwesenden, ihn in allen Sorgerechtsbelangen zu vertreten. Bei Bedarf kann die Vollmacht auch zeitlich befristet oder inhaltlich auf bestimmte Themen (zum Beispiel schulische Belange) beschränkt werden. Eine solche Vollmacht kann auch bei getrennt lebenden Elternteilen für alltägliche Entscheidungen Vorteile bieten, insbesondere wenn eine größere Entfernung zwischen ihnen liegt.
Eine zweite Möglichkeit mit noch weiter reichendem Nutzen ist die wechselseitige Erteilung einer Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und Sorgerechtsvollmacht. Eine solche Generalvollmacht ermöglicht es dem Partner bzw. Ehegatten, den anderen umfassend zu vertreten. Eine solche Vollmacht deckt aber nicht nur berufliche Abwesenheit und Krankheitszeiten ab. Sie kann vielseitig eingesetzt werden, zum Beispiel auch dann, wenn der Partner nur kurzzeitig verreist ist oder einfach nur keine Zeit hat.
Eine Vorsorgevollmacht kann darüber hinaus auch für Eltern, Kinder oder sonstige Dritte erteilt werden, so dass auch Zeiten abgedeckt werden können, in denen beide Elternteile nicht zur Verfügung stehen. Grundsätzlich sind Vorsorgevollmachten nicht beurkundungspflichtig. Eine notarielle Vorsorgevollmacht gibt Ihnen als Vollmachtgeber jedoch die größtmögliche Sicherheit. Das Original der Vollmacht verbleibt beim Notar, und Sie bestimmen selbst, wann Sie Ihren Bevollmächtigten die Ausfertigung übergeben, die sie zum Handeln benötigen.
Vorsorgevollmachten enthalten in der Regel auch eine Betreuungsverfügung. In einer Betreuungsverfügung können Sie bestimmen, wer als Ihr Betreuer bestellt werden soll. Auch wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt haben, ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll. Denn es gibt Fälle, in denen eine Stellvertretung rechtlich nicht möglich oder trotz Vollmacht eine Betreuung erforderlich ist. Letzteres ist immer dann der Fall, wenn gesetzliche Vertretung angeordnet ist, wie beispielsweise beim Pflichtteilsverzichtvertrag auf Seiten des Erblassers.
Wenn Sie darüber hinaus einen Vormund bestimmen möchten, der sich im Falle Ihres Todes um Ihre minderjährigen Kinder kümmert, ist das über eine Sorgerechtsverfügung möglich. Eine solche Verfügung ist als testamentarische Verfügung nur wirksam, wenn die Formalien für Testamente eingehalten werden. Sie erfordert also entweder eine notarielle Beurkundung oder eine handschriftliche Errichtung.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, sich als Eltern für unerwartete Lebenssituationen zu wappnen. Vorsorge muss nicht kompliziert sein, kann aber einen erheblichen Unterschied in Ihrem Leben machen.
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Dr. Natalie Löw und Jens-Oliver Müller sind Notare mit Amtssitz in Wetzlar. Ihre Kanzlei setzt einen Schwerpunkt im Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge. Den beiden dynamischen Notaren ist es wichtig, auch komplexe Sachverhalte und schwierige Lebenssituationen im Interesse aller Beteiligten professionell und empathisch zu begleiten.
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