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31.07.2018
Schulwechsel werden aus verschiedenen Gründen erforderlich. So muss beispielsweise nach Ende der Grundschulzeit entschieden werden, welche weiterführende Schule das Kind besuchen soll. Es kann aber auch vorkommen, dass die Eltern umziehen müssen oder dass das Kind Probleme in der bisherigen Schule hat.
Für das Kind ist ein Schulwechsel eine besondere Belastung. Nicht nur, dass es seine vertraute schulische Umgebung (Klassenkameraden, Freunde, Lehrer) verliert; es muss sich unter Umständen auch auf neue Lerninhalte und Unterrichtskonzepte umstellen. Dadurch kann es zu Leistungsschwankungen kommen, auf die die Eltern nicht zu panisch reagieren sollten. Geben Sie Ihrem Kind lieber ausreichend Zeit, sich einzuleben und an die neuen Bedingungen zu gewöhnen.
In Hessen steht nach der vierjährigen Grundschulzeit der Wechsel in eine weiterführende Schule an. Eltern müssen dann entscheiden, welche Schule ihr Kind ab dem 5. Schuljahr besuchen soll. Die Klassenkonferenzen der Grundschule sprechen eine Empfehlung für den weiteren Bildungsgang des Kindes aus. Obwohl diese Empfehlung für die Eltern nicht bindend ist, empfiehlt es sich, das Beratungsangebot der Grundschule anzunehmen und die Aussagen der Klassenkonferenz zu Lernverhalten, Arbeitshaltung und Leistungsstand des Kindes bei der Auswahl der neuen Schule mit zu berücksichtigen. Ziel sollte es immer sein, das Kind in einen Bildungsgang aufnehmen zu lassen, der es ihm ermöglicht, seinen individuellen Fähigkeiten entsprechend bestmöglich zu lernen und seine Begabungen zu entfalten. Meist informieren die Lehrkräfte der Grundschulen und die weiterführenden Schulen im Rahmen von Elternabenden, Informationsabenden oder einem Tag der offenen Tür über die verschiedenen Angebote und Schwerpunkte, die jeweiligen Abschlüsse und auch über das Anmeldeverfahren. Nutzen Sie diese Angebote.
Bevor Sie die Entscheidung über den weiteren Schulweg Ihres Kindes treffen, sollten Sie sich gründlich informieren. Auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums findet man zum Beispiel Näheres zu den verschiedenen Schulformen in Hessen. Auch bei den Staatlichen Schulämtern stehen Ansprechpartner zur Verfügung. Haben Sie eine passende Schule gefunden, empfiehlt es sich, dort mit dem Rektor oder dem zuständigen Beratungslehrer Kontakt aufnehmen, um weitere Informationen zu erhalten. Vorsorglich sollten Sie nach einer zweiten Schule Ausschau halten, die den gewünschten Bildungsgang anbietet, denn in Hessen besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Schule, sondern nur auf den gewählten Bildungsgang. Falls also die Aufnahmekapazität der “Wunschschule” erschöpft ist, kann das Staatliche Schulamt Ihr Kind der alternativ gewählten Schule zuweisen.
Ist ein Schulwechsel aufgrund eines Umzuges – vielleicht sogar in ein anderes Bundesland – erforderlich, ist es besonders wichtig, sich rechtzeitig Informationen einzuholen. Schule ist in Deutschland Ländersache, das bedeutet, in jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Schulformen und unterschiedliche Lehrpläne. Für das Kind ist es deshalb nach dem Umzug in ein anderes Bundesland eine besonders große Herausforderung, sich auf das neue Schulsystem umzustellen.
Wer es vermeiden kann, während der Schulzeit seiner Kinder das Bundesland zu wechseln, sollte es deshalb tun. Ist der Umzug jedoch absolut notwendig, ist es wichtig, sich frühzeitig über die neuen Bedingungen – vor allem für die weiterführenden Schulen – zu informieren. Suchen Sie das Gespräch mit der Schule Ihrer Wahl und nehmen Sie Kontakt mit den Beratungsstellen des Schulamtes am neuen Wohnort auf.
Nach Möglichkeit sollte der Schulwechsel zum Ende eines Schuljahres erfolgen oder wenigstens zum Halbjahresende. Für das Kind ist es wichtig, dass es das Schuljahr an der alten Schule beendet hat und gemeinsam mit seinen Mitschülern an der neuen Schule in das nächste Schuljahr starten kann.
Vergessen Sie nicht: Mit der Auswahl der richtigen Schule entscheiden Sie über die Zukunft Ihres Kindes. Diese Entscheidung erfordert Umsicht, viele Informationen und vor allem Verständnis für die Stärken und Schwächen Ihres Kindes. Unterstützen Sie Ihr Kind und helfen Sie ihm, sich an der neuen Schule gut einzuleben.
Ich wünsche allen betroffenen Eltern und Kindern einen guten Start in das neue Schuljahr!
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Autorin:
Iris Borrée ist Anwältin in den Bereichen Sozial- und Familienrecht in Gießen, Mitglied des Fachbeirats Sozialrecht beim Weißen Ring und Aufsichtsratsmitglied der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer Wetzlar und Hanau
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